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Fachveranstaltung am 16.11.2005

Institut für Fertigteiltechnik und Fertigbau Weimar e. V. in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Außenstelle Weimar

Neue Anforderungen an Abbruch- und Entsorgungsunternehmen
Neues aus Gefahrstoff- (GefStV) und Deponieverordnung (DepV)

Der Fachbereich Fertigbau führte am 16.11.2005 in den Räumen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in Weimar eine Fachveranstaltung für Abbruch- und Entsorgungsunternehmen, sowie Wohnungsunternehmen und Fachplaner durch.

Seit 1.1.2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Anlass für die Novellierung der Gefahrstoffverordnung war die Anpassung der bisherigen Gefahrstoffverordnung an das EG-Recht, insbesondere an die EG-Gefahrstoffrichtlinie 98/24/EG.
Im Mittelpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung steht die Gefährdungsbeurteilung.
Neu eingeführt wurden die Begriffe Tätigkeit, Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und biologischer Grenzwert. Die bisherigen Grenzwerte MAK, TRK, BAT und Auslöseschwelle entfallen.
Neu ist auch das so genannte Schutzstufenkonzept mit insgesamt vier Schutzstufen.
Die Fachveranstaltung zeigte aktuelle Probleme, die vor allem die Bau- und Wohnungswirtschaft sowie die Abbruch- und Entsorgungsfirmen betrifft, auf.

Herr Feige-Munzig von der Berufsgenossenschaft veranschaulichte sehr deutlich die Neuerungen der Gefahrstoffverordnung. Sein eindringlicher Appell richtete sich an die Vertreter der Wohnungsunternehmen als Eigentümer der Gebäude und Auftraggeber der Abbruchmaßnahmen. Der Eigentümer besitzt eine Sicherungspflicht, die er nicht an Dritte, wie zum Beispiel Abbruchunternehmen, weitergeben kann. Fachplaner müssen ihn bei seinen Aufgaben unterstützen.
Frau Rauscher von der SIMEBU Thüringen GmbH demonstrierte in ihrem Beitrag mögliche Fundstellen von Gefahrstoffen. Auch bei so genannten Typenprojekten der Plattenbaustruktur muss eine Gefahrstoffanalyse durchgeführt werden, da in den Zeiten der Mangelwirtschaft in der ehemaligen DDR mit verschiedenen Provisorien gearbeitet wurde.

Die Diskussion des Fachpublikums richtete sich auf den derzeitigen Rückbau der Gebäude mit dreischichtigen Außenwandelementen. Dürfen nach der neuen Gefahrstoffverordnung diese Gebäude noch mit der Betonabbruchzange abgerissen werden oder muss generell eine Demontage stattfinden?
Eine Empfehlung des Ministeriums für Soziales und Familie des Freistaates Thüringen lautet: „Für zukünftige Abbruchmaßnahmen sollte ein Verfahren angewandt werden, welches eine größtmögliche Vermeidung der Faserfreisetzung bietet. In dem „Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten“ wird solch ein Verfahren erläutert“.
Herr Keller vom Amt für Arbeitsschutz Thüringen stellte eindeutig klar, dass es nicht zwingend ist, dieses Verfahren anzuwenden, wenn die Abbruchfirmen nachweisen können, dass bei anderen Abbruchverfahren eine Minimierung der Faserfreisetzung und Staubbelastung zu verzeichnen ist.

Ein zweiter Schwerpunkt der Diskussion beinhaltete die neue Deponieverordnung und damit die Kosten des anfallenden Rückbaumaterials und deren Entsorgung. Die Deponieverordnung wurde nach einer Übergangszeit von zwei Jahren am 1.6.2005 in Kraft gesetzt und führt zu erhöhten Deponiepreisen.
Frau Rebel vom IFF Weimar e. V. erläuterte an Hand von recherchierten Beispielen die Kostenunterschiede für einzelne Abbruchverfahren und Entsorgungswege. Bei einem konventionellen Abbruch mit der Abbruchzange findet zum Beispiel eine Vermischung des Betonbruchs mit der Mineralwolle der dreischichtigen Außenwände statt, so dass das gesamte Material als gefährlicher Abfall entsorgt werden muss. Bei einer sortenreinen Trennung kann der Betonbruch recycelt werden. Recherchierte Deponie- und Entsorgungspreise zeigten eindeutig, dass bei Mischmaterialien die Kosten für die Entsorgung explosionsartig nach oben schnellen. Viele Deponien dürfen auf Grund des Verwertungsgebotes des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes kein Abbruchmaterial mehr annehmen. Betonbruch kann nur für den eigenen Deponiebau verwendet werden. Eine Verwertung aller anfallenden Materialien ist damit zwingend geboten. Verwertungsstrategien wurden mittels Vorstellung der Baustoff- und Bauteilbörse Thüringen vorgestellt.

Herr Sieghart von den Stadtwerken Erfurt forderte mehr Akzeptanz für recyceltes Material, da bereits einige Recyclinghöfe anfallendes Abbruchmaterial aus Kapazitätsgründen nicht mehr annehmen können.

Den Abschlussvortrag hielt Herr Hopfe von der Thüringer Sprenggesellschaft. Herr Hopfe referierte ein Beispiel für eine in diesem Jahr durchgeführte Sprengung eines 17geschossigen Punkthochhauses. Für ein Gebäude dieser Höhe ist eine Sprengung wirtschaftlicher als die Demontage. Ein erheblicher Nachteil dieses Verfahrens ist die enorme Staubentwicklung sowie die Freisetzung der Mineralfasern, die trotz Wasserzufuhr nur ungenügend eingedämmt werden können.

Das Resümee der Veranstaltung fasste Frau Rebel zusammen. Eigentümer müssen sich im Vorfeld einer Abrissmaßnahme sowohl mit den Arbeitsschutz- und Umweltschutzbehörden als auch mit den möglichen Recycling- und Entsorgungswegen intensiv auseinandersetzen, um die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten und eine Kostenexplosion zu verhindern. Gut ausgebildete Fachplaner können sie bei der Lösungsfindung unterstützen.

Der Fachbereich Fertigbau beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer und der Berufsgenossenschaft, eine Weiterbildungsreihe für Architekten, Ingenieure und Wohnungsunternehmen zu organisieren. Architekten müssen für ihre Vorlageberechtigung Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen. Besonders auf dem Gebiet der Planung und Ausschreibung von Abbruchmaßnahmen bestehen bei den Architekturbüros erhebliche Wissenslücken. Die Anfragen an die Mitarbeiter des Fachbereichs Fertigbaus bestätigen dies. Die Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen soll fester Bestandteil der Arbeit des Fachbereiches werden.

Dipl.-Ing. Birgit Rebel
Wiss. Mitarbeiterin