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Rückbau / Recycling


Projektsteuerung / Planung
Verfahren / Technologie
Baubetreung / Arbeitsschutz
Recycling / Entsorgung

New!  >>>>  Gefahrstoffverordnung - Neuerungen


Projektsteuerung / Planung

Weimar, Abbruch

Leinefelde, Rückbau
Abbruchmaterial, Stoffrecycling
Abbruchmaterial
Stoffrecycling
Die Marktbereinigung auf dem Wohnungssektor durch Abriss überschüssigen Wohnraums in den Plattenbausiedlungen ist angesichts der städtebaulichen, erschließungstechnischen, wohnungs- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen kritisch zu bewerten. Das klassische Abrissverfahren stellt jedoch nach wie vor die preiswerteste Lösung dar. Eine strukturelle und qualitative Verbesserung der Wohngebiete ist auf diesem Wege allein nicht zu erzielen.

Neue Ansatzpunkte bieten selektive Rückbaumaßnahmen, horizontal durch Reduzierung der Geschossanzahl wie auch vertikal durch Herausnehmen von Gebäudesegmenten. Bauteile der Tragstruktur werden dabei durch Lösen der Verbindungen zerstörungsarm ausgebaut. Von entscheidender Bedeutung ist jedoch, dass der rückgebaute Baukörper weiter genutzt, modernisiert und die zurückgebauten Stahlbetonelemente einer Wiederverwendung zugeführt und damit das Abfallaufkommen reduziert werden kann. Die Nachnutzung der Bauelemente der Tragstruktur und der Ausbaugegenstände wird entscheidend durch die Abbruchtechnologie und den Bedarf bestimmt.

Kosten, Standortbedingungen, wohnungspolitische und Planungsvorgaben sowie Entwicklungsperspektiven stellen weitere Faktoren in der Entscheidungsfindung für oder gegen einen zerstörenden Abriss beim Rückbau von Wohnungen dar und stellen damit die Weichen für ein Produkt- bzw. Materialrecycling.



Leistungsangebot:

 - Erarbeitung von technisch - technologischen Konzeptionen zu Abbruch-, Rückbau- und Demontagevorhaben, Beratungsleistungen
 - Schulungen / Beratungsleistungen für Entscheidungsträger und ausführende Unternehmen zur Planung, Gestaltung der Prozesses im Hinblick auf eine wirtschaftliche und nachhaltige Umgestaltung der Plattenbausiedlungen sowie der Gewinnung und Wiederverwendung von Baustoffen und Bauelementen der Tragstruktur.

 








Kontakt:

IFF Weimar e. V.
Informations- und Transferzentrum (ITZ) 
Dipl.-Ing. Birgit Rebel
Telefon:  03643 868434
Telefax:  03643 868417 
E-Mail: b.rebel@iff-weimar.de
Internet: http://www.iff-weimar.de/ 

Verband Thüringer Wohnungswirtschaft e. V. (vtw)


Telefon: 0361 34010-219
Telefax: 0361 34010-233
E-Mail: info@vtw.de
Internet: http://www.vtw.de/

Leinefelde Teilrückbau
Planung: Stefan Forster,
Frankfurt a.M.
Gera Rückbau / Umbau
Planung: Fichtner & Schäfer,
Gera
Magdeburg Rückbau / Umbau
Planung: Architekturbüro Zesewitz GmbH, MD

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Verfahren / Technologie

Jena, Klassischer Abbruch

Waltershausen,
Rückbau Wandelement
Waltershausen, Temporäre
Dachkonstruktion bei Teil-
rückbau unter bewohnten
Bedingungen

Der klassische Abbruch geht von einer Zerstörung der Tragkonstruktion aus. Er ist schnell und kostenoptimiert, sieht man von dem Ausbau und der Entsorgung von Schadstoff belasteter Bausubstanz (Kamilit, Morinol…) ab. Anfallender Bauschutt muss vor Ort sortiert und aufbereitet, Schadstoffe unter Beachtung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ausgebaut und entsorgt werden. Bauelemente und Ausbaugegenstände werden deponiert, recycelt bzw. als rezyklierte Baustoffe dem Produktionskreislauf wieder zugeführt.

Minimale zeitliche Aufwände sichern eine schnelle Nachnutzungsmöglichkeit der freigeräumten Flächen, wobei jedoch Staub, Lärm und Erschütterungen negative Begleitumstände darstellen.

Die Demontage geht von einem systematischen, selektiven, kontrollierten und geordneten Rückbau aus. Mit dem zerstörungsfreien Ausbau der Bauteile werden Voraussetzungen für eine Sekundärnutzung (Wieder- und Weiterverwendung) geschaffen. Für die recht konforme weitere Verwendung dieser im Sinne des Baurechts nicht klassifizierten Bauteile wurden Handlungsanleitungen und Verfahrensbestimmungen erarbeitet.

Der selektive Teilrückbau von Gebäuden in Plattenbauweise unter bewohnten Bedingungen stellt eine wirtschaftliche Alternative zum Totalabriss für die Wohnungsunternehmen dar. Er setzt jedoch eine exakte Planung der Bauabläufe und ein durchgängiges Mieterinformationssystem voraus.

Die Klärung der Verantwortungsbereiche von Bauherrn, Planern und den mit dem Rückbau betrauten Unternehmen sind ein entscheidender Faktor für einen reibungslosen Bauablauf und ein mieterfreundliches Umgestalten der Wohnbausubstanz und des Wohnumfeldes.

Für die Wiederverwendung von Stahlbetonfertigteilen ist die Wahl der geeigneten Rückbautechnologie von entscheidender Bedeutung.


Auf der Grundlage definierter Demontageabläufe können Empfehlungen zur Demontage der im Plattenbau verbreiteten Stahlbetonfertigteile hinsichtlich Kranauswahl, Lastaufnahmemittel, zu Arbeits- und Geräteeinsätzen sowie zu Demontagezeiten und –kosten gegeben werden. Neben unterschiedlichen architektonischen und baukonstruktiven Lösungen werden Fragen nach Verwendung, Lieferung von verschiedenen Bauteilen und Baustoffen, der Wirtschaftlichkeit der ausgewählten Komponenten und Details sowie der Herstellung des Bauwerkes auf der Baustelle beantwortet.


Leistungsangebot:

 - Beratungsleistungen zu Abriss-, Rückbau- und Teilrückbaumaß-nahmen von leer stehenden Plattenbauwohngebäuden bzw. unter bewohnten Bedingungen
 - Erarbeitung technisch-technologischer Konzeptionen für Rückbau- und Teilrückbauvorhaben








Kontakt:

IFF Weimar e. V.
Informations- und Transferzentrum (ITZ) 
Dipl.-Ing. Birgit Rebel
Telefon:  03643 868434
Telefax:  03643 868417 
E-Mail: b.rebel@iff-weimar.de
Internet: http://www.iff-weimar.de/ 

RKW Thüringen GmbH
AK Kreislaufgerechtes Bauen
Konrad-Zuse-Straße 5, 99099 Erfurt
Prof, Dr.-Ing. habil. Eberhard Künzel
Telefon:  0361 551430
Telefax:  0361 5514327 
E-Mail: info@rkw-thueringen.de

KTW Umweltschutztechnik GmbH
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Prax
Telefon: 036453 8750
Telefax: 036453 87511 
E-Mail: t.prax@ktweimar.de
Internet: http://www.ktweimar.de/ 
 


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Baubetreung / Arbeitsschutz

Fugenausbaugerät für
asbesthaltige Morinolfugen

Betonschneiden mittels
Diamantkreissäge
Ausbau asbesthaltiger
Materialien
Die Arbeitsorganisation der Ablaufprozesse und der damit verbundenen Arbeitsschutz auf der Baustel-le bilden beim Totalabriss, insbesondere jedoch bei der Demontage, einen Schwerpunkt.

Notwendige Voraussetzungen für die Abbruchkonzeption werden durch Erhebung von Schad- und Störstoffen bzw. von Bau- und Abbruchabfällen geschaffen. Neben der Beurteilung der rechtlichen Entsorgungssituation und lokalen Abfallwirtschaftsverhältnissen sind dezitierte Kosten- und Zeitpla-nungen erforderlich.

Entsorgungs- und Rückbaukonzeptionen treffen Festlegungen zur Wiederverwendung, Verwertung und Kostenoptimierung und beinhalten Abstimmungen mit den Berufsgenossenschaften und den zuständigen Ämtern, wie z.B. für Arbeitsschutz und –sicherheit.

Gestützt auf Gefährdungsanalysen wurden Rahmentechnologien für Rückbauprozesse, Verfahrensweisen für einen schonenden Rückbau von Stahlbetonelementen aus dem Plattenwohnungsbau für eine Wiederverwendung entwickelt. Neben der Vermittlung von Erfahrungen unterstützt die Baustoff- und Bauteilbörse Kommunen, Wohnungsunternehmen, Baufirmen, Planer  mit technologischen Anga-ben und  Kennwertvorgaben für Demontagevorhaben. Sie Informiert über Erfahrungen und Innovatio-nen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bei Rückbau von Fertigteilelementen des Plattenbaus und der Umgestaltung bestehender Gebäude, wie beispielsweise die Entwicklung einer effizienten arbeits- und umweltschutzgerechten Technologie für den Ausbau von gefahrstoffhaltigen Fugendichtstoffen im Außenwandbereich oder effektive Betontrennverfahren bei Umgestaltungslösungen von Plattenbauwohngebäuden besonders bei Durchführung von Baumaßnahmen unter bewohnten Bedingungen.

Leistungsangebot:

 - Erarbeitung von standortbezogenen Abriss-, Demontage- und Umgestaltungsstrategien, Beratungsleistungen
 - Erarbeitung von Gefährdungsanalysen, Beratungsleistungen




 

Kontakt:

IFF Weimar e. V.
Informations- und Transferzentrum (ITZ) 
Dipl.-Ing. Birgit Rebel
Telefon:  03643 868434
Telefax:  03643 868417 
E-Mail: b.rebel@iff-weimar.de
Internet: http://www.iff-weimar.de 

KTW Umweltschutztechnik GmbH


Dipl.-Ing. (FH) Thomas Prax
Telefon: 036453 8750
Telefax: 036453 87511 
E-Mail: t.prax@ktweimar.de
Internet: http://www.ktweimar.de/ 



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Recycling / Entsorgung

Abbruchmaterial Mineralfaser

Abbruchmaterial HWL-Platten
Abbruchmaterial Kunststoff
Abbruchmaterial Morinolfugen
Abbruch, Demontage und Teilrückbau erfordern Entsorgungskonzepte im Sinne des Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile unterliegt dabei einer besonderen Nachweispflicht.

Das  Kreislaufwirtschafts- Abfallgesetz geht vom dem Grundsatz aus, dass Abfälle in erster Linie zu vermeiden und erst in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu verwerten sind. Die Bauindustrie ist aufgrund ihres hohen Anteils am Gesamtaufkommen besonders gefordert.

Daher ist die Entwicklung und beispielhafte Realisierung neuer Konzepte, die eine Durchsetzung der Vermeidungs- und Verwertungsgrundsätze erlauben, zu forcieren. Der Wiederverwendung von Bau-werksteilen und Bauelementen in ihrer originären Form kommt in diesem Zusammenhang eine be-sondere Bedeutung zu.

Unbelasteter Bauschutt  mit Bestandteilen wie Beton, Estrich, Mörtel, Fliesen, Gips usw. kann über Aufbereitungsanlagen dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden. Der Einsatz rezyklierter Betone wird in einer speziellen DAfStb – Richtlinie geregelt.

Über die Baustoff- und Bauteilbörse werden interessierten Unternehmen und Personen klassifizierte Recyclingmaterialien angeboten.

Neue Strategien ergeben sich aus der Wiederverwendung von Bauteilen. Im Rahmen der Baustoff- und Bauteilbörse Thüringen werden sowohl ausstattungs- und ausrüstungstechnische Bauelemente sowie auch demontierte Stahlbetonfertigteile im Hinblick auf ein zeitliches Aufkommen und auf eine aktuelle Verfügbarkeit erfasst.






Leistungsangebot:

 - Beratungsleistungen zur rechtlichen Entsorgungssituation und lokalen Abfallwirtschaftsverhältnissen

-

Bratungsleistungen zu Deponierungs- und Verwertungsfragen
 - Angebot und Vertrieb klassifizierter Recyclingmaterialien





 - 

Kontakt:

SWE
Stadtwirtschaft GmbH Erfurt

KTW Umweltschutztechnik GmbH

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Prax
Telefon: 036453 8750
Telefax: 036453 87511 
E-Mail: t.prax@ktweimar.de
Internet: http://www.ktweimar.de/ 


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Gefahrstoffverordnung - Neuerungen

Rückbau von Wohngebäuden in Plattenbauweise - Umgang mit mineralwollehaltigen Dämmstoffen

Am 1. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) in Kraft getreten. Anlass für die Novellierung war die Anpassung der bisherigen Gefahrstoffverordnung an das EG-Recht, insbesondere an die EG-Gefahrstoffrichtlinie 98/24/EG.
Sie hat nun neben dem Chemikaliengesetz auch das Arbeitsschutzgesetz als Grundlage.
Die wesentlichste Neuerung in der Gefahrstoffverordnung ist unter Bezugnahme auf das Arbeitsschutzgesetz die Forderung an den Arbeitgeber nach einer Gefährddungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist auf die jeweilige Tätigkeit mit Gefahrstoffen, hier mit der KMF auszurichten.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung können Tätigkeiten mit „toxischen“ Gefahrstoffen, worunter auch die KMF zählt, sogenannten Schutzstufen zugewiesen werden.
Schutzstufe 1 (§ 8) umfasst für Tätigkeiten mit „geringer“ Gefährdung die Mindeststandards, die für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gleich welcher Eigenschaften anzuwenden sind. (TRGS 500 Schutzmaßnahmen – Mindeststandards)
Schutzstufe 2 (§ 9) umfasst die sogenannten Grundmaßnahmen.
Schutzstufe 3 (§ 10) nennt die ergänzenden Maßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung
Schutzstufe 4 (§ 11) nennt die ergänzenden Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsschädigenden Stoffen (entsprechend ihrer Kennzeichnung zukünftig KMRF Stoffe genannt) der Kategorie 1 und 2
Das ausführende Unternehmen ist gemäß § 7 GefStoffV verpflichtet, das Arbeitsverfahren exakt zu planen. Vom Unternehmer ist eine Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit zu erstellen und zu dokumentieren. Da es für den Dämmstoff Kamilit keinen Arbeitsplatzgrenzwert gibt, muss ein Arbeitsverfahren gewählt werden, bei dem so wenig wie möglich Fasern freigesetzt werden. Dazu ist der laut GefStoffV zu erstellende Gefahrstoffkataster Grundvoraussetzung. Dieser ist vom Bauherren zu erstellen.
Im Sinne der neuen GefStoffV können anhand der Gefährdungsbeurteilung die Tätigkeiten den verschiedenen Schutzstufen zugewiesen werden. Die grundsätzlich zu treffenden Maßnahmen können hier abgelesen werden. Die konkrete Festlegung der im einzelnen zu treffenden Schutzmaßnahmen ist auf der Grundlage der Expositionsabschätzung bzw. der Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit einzeln zu treffen.
Die Maßnahmen der Schutzstufe 4 sind primär für alle KMRF-Stoffe der Kategorie 1 und 2 zu treffen, es sei denn, es gibt einen Luftgrenzwert für diese Stoffe und der wird bei Arbeiten eingehalten.


Mineralwollefasern
Die heute hergestellten Glasfasern sind frei von Krebsverdacht. Glaswolle, die vor 1996 eingebaut wurde, wird als krebsverdächtig eingestuft. Bereits 1972 wurden erstmals Nachweise veröffentlicht, dass künstliche Mineralfasern für den Menschen gesundheitsschädigend sein könnten. [1] Seit 1998 sind in Deutschland nur noch Mineralfaserdämmstoffe zugelassen, die nicht krebsverdächtig sind (Biolöslickeit, KI 40). 1994 wurde dazu vom Ausschuss für Gefahrstoffe ein neues Bewertungsschema vorgeschlagen. Danach entscheidet die Beständigkeit der Fasern im menschlichen Körper über die Gefährlichkeit, d.h. je schneller sie sich in der Lunge auflösen, desto geringer ist die Gefahr von Schäden. Entscheidend für diese Biolöslichkeit sind die Anteile bestimmter Mineralien, aus denen ein sogenannter "Kanzerogenitätsindex" (KI) errechnet wird. Empfohlen wird ein KI von mindestens 40. Liegt der Wert über 40, gelten die Fasern als nicht als krebserzeugend. Die Halbwertszeit bei neuen KI 40-Produkten beträgt meist weniger als 20 Tage. Bei alten Glasfasern beträgt die Halbwertszeit jedoch etwa 150 bis 200 Tage.
Seit dem 01.06.2000 gilt die "Verbotsordnung". Sie beinhaltet das Verbot des Inverkehrbringens, der Herstellung und der Verwendung von biopersistenten (biobeständigen) künstlichen Mineralfasern für die Wärme- und Schalldämmung im Hochbau und für die technische Isolierung.
Obwohl kein Sanierungsgebot für bereits eingebaute "alte" Mineralwolle-Dämmstoffe besteht, dürfen diese nach dem Ausbau nicht wieder verwendet werden. Der Umgang mit "alten" Mineralwolle-Dämmstoffen ist daher nur noch im Zuge von Demontage-, Abbruch- sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zulässig. Für diese Tätigkeiten sind besondere Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich.

Der Umgang mit „alter“ Mineralwolle, dazu zählen alle mineralwollefaserhaltigen Dämmstoffe, die vor 1998 produziert wurden, werden in die Schutzstufe 4 eingeordnet. Dazu zählt auch das Kamilit in den dreischichtigen Außenwänden der Wohngebäude in Plattenbauweise.
Arbeiten an "alter" Mineralwolle sind seit dem 1.1.2005 beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nicht mehr anzeigepflichtig. Eine Vermischung mit sonstigen Materialien im Zuge der Entsorgung ist nicht zulässig.


Rückbau von dreischichtigen Außenwänden
Eingebaute Dämmstoffe müssen nicht zwangsläufig entfernt werden. Wenn das Material intakt und die Dämmstoffe ordnungsgemäß angebracht wurden, ist die Einstufung der Gefährdung als gering einzustufen. Anders ist die Einstufung bei einem Rückbau von Wohngebäuden mit einer Dreischichtenplatte als Außenwand. Hier findet bei der Zerstörung der Außenwandelemente eine nicht unerhebliche Faserfreisetzung statt.

Für den Rückbau von mineralwollehaltigen Außenwandplatten bei Wohngebäuden in Plattenbauweise wurde durch die fünf neuen Bundesländer ein Merkblatt zum Umgang mit Kamilit in den Betonaußenwänden von Plattenbauten erarbeitet. Dieses Verfahren sollte beim Rückbau angewandt werden.

 „Merkblatt der Bundesländer“ [2]


Weitere Informationen und Rückfragen bitte an Frau Dipl.-Ing. Birgit Rebel
IFF Weimar e. V.
Informations- und Transferzentrum (ITZ)
Dipl.-Ing. Birgit Rebel
Telefon:  3643 868434
Telefax: 03643 868417
E-Mail: b.rebel@iff-weimar.de
Internet: http://www.iff-weimar.de/


Literatur

[1] Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle), Handlungsanleitung; Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft; 05/2002
[2] Merkblatt der Bundesländer, 2005

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